Sie: Der jeweilige Redaktionsschluss bezeichnet den spätesten Zeitpunkt für eine mögliche Berücksichtigung im redaktionellen Verfahren. Eine frühzeitige Einreichung erleichtert die Abstimmung und Bearbeitung.
Eine Einreichung ist noch keine Veröffentlichungszusage
Mit der Übersendung eines Beitrags entsteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.
Auch die fristgerechte Einreichung bedeutet nicht automatisch, dass ein Beitrag in der unmittelbar folgenden oder in einer späteren Ausgabe veröffentlicht wird.
Die Redaktion prüft jeden eingereichten Beitrag hinsichtlich Inhalt, fachlicher Eignung, Aktualität, Umfang und Einordnung in die jeweilige Ausgabe.
Unser Redakteur setzt sich nach der Prüfung mit Ihnen in Verbindung und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen, mögliche Rückfragen oder Ergänzungen sowie gegebenenfalls den vorgesehenen Veröffentlichungszeitpunkt.
So reichen Sie Ihren Beitrag ein
Bitte senden Sie Ihren Beitrag per E-Mail an:
Den Artikel senden Sie uns nach Möglichkeit als bearbeitbare Datei, vorzugsweise im Word-Format (.docx).
Bitte geben Sie bei Ihrer Einreichung folgende Informationen an:
- vollständiger Vor- und Nachname
- gegebenenfalls akademischer Titel
- Berufs- oder Funktionsbezeichnung
- Einrichtung, Behörde, Unternehmen oder Organisation
- Ort der Einrichtung
- E-Mail-Adresse für Rückfragen der Redaktion
- gegebenenfalls weitere Autorinnen und Autoren
- bei mehreren Autorinnen und Autoren eine Ansprechperson für die Redaktion
Gerne können Sie zusätzlich eine kurze Autoreninformation und – sofern gewünscht – ein Autorenfoto mitsenden.
Fotos, Grafiken und Abbildungen
Fotos, Grafiken, Tabellen und sonstige Abbildungen können einen Fachbeitrag sinnvoll ergänzen und dürfen gerne mit eingereicht werden.
Bitte senden Sie Fotos und Abbildungen möglichst als separate Dateien in der höchstmöglichen verfügbaren Auflösung und nicht ausschließlich innerhalb des Word-Dokuments.
Zu den eingereichten Bildern benötigen wir möglichst folgende Angaben:
- Was bzw. wer ist auf dem Bild zu sehen?
- Wer hat das Foto aufgenommen bzw. die Grafik erstellt?
- Welcher Bildnachweis soll veröffentlicht werden?
Bitte verwenden Sie nur Bilder, Grafiken und sonstige Materialien, die Sie selbst erstellt haben oder für deren Verwendung und Veröffentlichung Sie über die erforderlichen Rechte verfügen.
Sind Personen auf einem Foto erkennbar, muss die beabsichtigte Veröffentlichung rechtlich zulässig sein. Soweit hierfür eine Einwilligung der abgebildeten Person erforderlich ist, muss diese vorliegen.
Urheberrechte und Quellen
Bitte achten Sie darauf, fremde Texte, Abbildungen, Tabellen, Grafiken oder sonstige Inhalte nicht ohne entsprechende Berechtigung zu übernehmen.
Zitate und übernommene Inhalte sind eindeutig als solche zu kennzeichnen und mit einer nachvollziehbaren Quellenangabe zu versehen.
Ist für die Veröffentlichung eines übernommenen Bildes, einer Grafik, Tabelle oder eines anderen Werkes die Zustimmung eines Rechteinhabers erforderlich, muss diese vor der Veröffentlichung vorliegen.
Die Verantwortung dafür, dass mit den eingereichten Materialien keine Urheber-, Persönlichkeits-, Bild- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden, liegt zunächst bei der einreichenden Autorin bzw. dem einreichenden Autor.
Personenbezogene und vertrauliche Informationen
Bitte achten Sie insbesondere bei Beiträgen aus der beruflichen Praxis darauf, keine personenbezogenen, vertraulichen oder anderweitig geschützten Informationen unzulässig zu veröffentlichen.
Fallbeispiele sind erforderlichenfalls so zu anonymisieren, dass kein Rückschluss auf betroffene Personen möglich ist.
Dies gilt insbesondere bei Informationen aus behördlicher Tätigkeit, aus Einrichtungen des Gesundheitswesens oder bei Sachverhalten mit Gesundheits- und sonstigen besonders schützenswerten personenbezogenen Daten.
Redaktionelle Bearbeitung
Die Redaktion kann eingereichte Beiträge insbesondere hinsichtlich Rechtschreibung, Zeichensetzung, sprachlicher Verständlichkeit, Formatierung, Überschriften und Aufbau redaktionell bearbeiten.
Wesentliche inhaltliche Änderungen erfolgen in Abstimmung mit der Autorin bzw. dem Autor.
Vor der Veröffentlichung können offene Fragen sowie erforderliche Korrekturen oder Ergänzungen gemeinsam abgestimmt werden.
Veröffentlichung und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht an einem Beitrag verbleibt bei der jeweiligen Autorin bzw. dem jeweiligen Autor.
Wird ein Beitrag zur Veröffentlichung angenommen, vereinbart der BVH mit der Autorin bzw. dem Autor die für die Veröffentlichung erforderlichen Nutzungsrechte.
Vorgesehen ist grundsätzlich die Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts. Damit kann der BVH den Beitrag im Rahmen der Fachzeitschrift „Der Hygieneinspektor“ veröffentlichen, während die Autorin bzw. der Autor den eigenen Beitrag weiterhin selbst verwenden kann.
Die Vereinbarung kann insbesondere die Veröffentlichung
- in der gedruckten Ausgabe,
- in einer digitalen Ausgabe der Fachzeitschrift,
- auf den Internetseiten des BVH,
- in einem digitalen Zeitschriftenarchiv des BVH
umfassen.
Die konkreten Nutzungsrechte werden vor der Veröffentlichung in einer Autoren- und Veröffentlichungsvereinbarung festgehalten.
Mit der bloßen Einsendung eines Manuskripts ist noch keine endgültige Übertragung bzw. Einräumung dieser Nutzungsrechte verbunden.
Datenschutz
Die im Zusammenhang mit einer Beitragseinreichung übermittelten personenbezogenen Daten werden für die redaktionelle Bearbeitung, die Kommunikation mit den Autorinnen und Autoren sowie – soweit vereinbart – für die Veröffentlichung verwendet.
Es gelten die Datenschutzhinweise des Bundesverbandes der Hygieneinspektoren e. V.