Mit der im Juni 2026 veröffentlichten DVGW-twin Nr. 15 „Hinweise zur Trinkwasserversorgung auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen steht nun eine aktualisierte Fachinformation zur Verfügung, die den aktuellen Stand der Technik und die Anforderungen der novellierten Trinkwasserverordnung berücksichtigt.

Temporäre Trinkwasserversorgung ist Teil der öffentlichen Gesundheit

Während Veranstaltungen werden häufig mobile Trinkwasserinstallationen errichtet, um Verkaufsstände, Getränkeausschank, mobile Küchen, Toilettenwagen, Duschanlagen oder andere Einrichtungen mit Trinkwasser zu versorgen. Die Versorgung erfolgt dabei meist über Hydranten, Standrohre sowie temporär verlegte Schlauchleitungen.

Auch wenn diese Anlagen nur wenige Tage oder Wochen betrieben werden, gelten dieselben hygienischen Anforderungen wie für dauerhaft installierte Trinkwasseranlagen. Trinkwasser muss jederzeit den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen und darf durch den Betrieb der temporären Installation nicht nachteilig beeinflusst werden.

Gerade zeitweilige Wasserversorgungsanlagen (f-Anlagen) weisen besondere hygienische Risiken auf. Dazu zählen unter anderem:

  • ungeeignete oder nicht für Trinkwasser zugelassene Materialien,
  • unsachgemäß gelagerte oder verschmutzte Schlauchleitungen,
  • fehlende Sicherungseinrichtungen gegen Rückfließen,
  • längere Stagnationszeiten,
  • unsachgemäße Inbetriebnahme oder Außerbetriebnahme der Anlage.

Bereits einzelne hygienische Mängel können ausreichen, um die mikrobiologische Qualität des Trinkwassers zu beeinträchtigen.

Was wurde aktualisiert?

Die überarbeitete DVGW-twin berücksichtigt die aktuellen rechtlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung und fasst die wesentlichen Anforderungen praxisnah zusammen.

Schwerpunkte der neuen Ausgabe sind unter anderem:

  • Anforderungen an zeitweilige Wasserversorgungsanlagen (f-Anlagen),
  • Verantwortlichkeiten von Wasserversorgungsunternehmen, Veranstaltern und Betreibern,
  • hygienische Anforderungen an Standrohre, Schläuche, Kupplungen und Armaturen,
  • Planung, Errichtung, Betrieb und Rückbau temporärer Trinkwasserinstallationen,
  • Schutzmaßnahmen gegen mikrobiologische Verunreinigungen,
  • Hinweise zum bestimmungsgemäßen Betrieb sowie
  • Umsetzung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Die twin richtet sich sowohl an Wasserversorgungsunternehmen als auch an Veranstalter, Betreiber, Installationsunternehmen sowie Behörden.

Bedeutung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Für Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure im Öffentlichen Gesundheitsdienst besitzt die neue DVGW-twin einen hohen praktischen Nutzen. Während der Veranstaltungssaison begleiten Gesundheitsämter regelmäßig Volksfeste, Stadtfeste, Märkte und ähnliche Veranstaltungen. Neben der Beratung von Veranstaltern werden auch Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt und die Einhaltung der hygienischen Anforderungen überprüft.

Die Kompaktinformation bietet hierfür eine fachlich fundierte Orientierung und unterstützt eine einheitliche Bewertung temporärer Trinkwasserinstallationen. Gleichzeitig erleichtert sie die Beratung von Kommunen, Veranstaltern und Betreibern bereits in der Planungsphase.

Worauf sollte bei Kontrollen besonders geachtet werden?

Aus hygienischer Sicht sind bei Begehungen insbesondere folgende Punkte relevant:

  • ausschließliche Verwendung trinkwassergeeigneter Werkstoffe,
  • sauberer Transport und hygienische Lagerung von Schlauchleitungen,
  • Schutz aller Anschlussstellen vor Verschmutzung,
  • wirksame Sicherung gegen Rückfließen,
  • regelmäßige Spülmaßnahmen vor der Inbetriebnahme sowie nach längeren Standzeiten,
  • eindeutige Betreiberverantwortung,
  • Einhaltung der Anzeige- und Dokumentationspflichten,
  • Betrieb entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Viele hygienische Beanstandungen lassen sich bereits durch eine frühzeitige Planung und die konsequente Einhaltung dieser Grundsätze vermeiden.

Ein Gewinn für die Praxis

Die neue DVGW-twin Nr. 15 stellt eine kompakte und praxisorientierte Arbeitshilfe dar. Sie verbindet die rechtlichen Anforderungen der Trinkwasserverordnung mit konkreten technischen und hygienischen Empfehlungen für die praktische Umsetzung.

Gerade für Gesundheitsämter, Wasserversorgungsunternehmen, Kommunen und Veranstalter bietet die Veröffentlichung eine wertvolle Grundlage, um die Trinkwasserhygiene bei zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen sicherzustellen und Gesundheitsgefahren vorzubeugen.

Mit Beginn der diesjährigen Veranstaltungssaison empfiehlt es sich daher, die aktualisierte DVGW-twin bei der Planung, Durchführung und Überwachung von Veranstaltungen als fachliche Grundlage heranzuziehen.

Download: Die DVGW-twin Nr. 15 „Hinweise zur Trinkwasserversorgung auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen“ (Ausgabe Juni 2026) kann kostenfrei über die Internetseite des DVGW heruntergeladen werden oder hier im Beitrag.

Weiterführende Links
DVGW-twin Nr. 15 „Hinweise zur Trinkwasserversorgung auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen“