Mit der Umsetzung der europäischen Trinkwasserrichtlinie und der aktuellen Trinkwasserverordnung gewinnen die Bewertungsgrundlagen und Leitlinien des Umweltbundesamtes (UBA)zunehmend an Bedeutung. Sie bilden heute die wissenschaftliche und rechtliche Grundlage dafür, welche Produkte in Trinkwasseranlagen eingesetzt werden dürfen und welche hygienischen Anforderungen sie erfüllen müssen.

Schutz der Trinkwasserqualität beginnt bei den Materialien

Trinkwasser durchläuft auf seinem Weg vom Wasserwerk bis zur Entnahmestelle zahlreiche Rohrleitungen, Armaturen, Dichtungen, Behälter und weitere Bauteile. Alle diese Werkstoffe stehen dauerhaft mit dem Wasser in Kontakt.

Von ihnen dürfen weder gesundheitsschädliche Stoffe an das Trinkwasser abgegeben werden noch dürfen sie das Wachstum von Mikroorganismen fördern. Genau hier setzen die Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes an. Sie definieren die hygienischen Anforderungen an Materialien und legen fest, unter welchen Bedingungen diese in Wasserversorgungsanlagen verwendet werden dürfen.

Gesetzliche Grundlage in der Trinkwasserverordnung

Die rechtliche Grundlage findet sich in den §§ 14 bis 16 der Trinkwasserverordnung.

Das Umweltbundesamt ist befugt, Bewertungsgrundlagen für Werkstoffe und Materialien festzulegen. Nach ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger werden diese nach einer Übergangsfrist rechtsverbindlich. Dadurch entsteht ein einheitlicher Bewertungsmaßstab für Hersteller, Planer, Installationsbetriebe, Wasserversorger und Überwachungsbehörden.

Welche Bewertungsgrundlagen gibt es?

Das UBA veröffentlicht Bewertungsgrundlagen für unterschiedliche Materialgruppen. Dazu gehören unter anderem:

  • Kunststoffe und andere organische Materialien (KTW-BWGL)
  • Elastomere
  • Schmierstoffe
  • Metallene Werkstoffe
  • Zementgebundene Werkstoffe
  • Emaille und keramische Werkstoffe

Diese Dokumente beschreiben unter anderem:

  • zugelassene Ausgangsstoffe,
  • Prüfverfahren,
  • hygienische Anforderungen,
  • Migrationsgrenzwerte,
  • mikrobiologische Prüfungen sowie
  • Konformitätsnachweise.

Dadurch wird sichergestellt, dass verwendete Materialien die Trinkwasserqualität dauerhaft nicht beeinträchtigen.

Europäische Harmonisierung schreitet voran

Mit der Richtlinie (EU) 2020/2184 werden die Anforderungen an Materialien im Kontakt mit Trinkwasser europaweit vereinheitlicht. Ziel ist es, innerhalb der Europäischen Union ein einheitliches Hygieneniveau zu schaffen und gleichzeitig den freien Warenverkehr zu erleichtern.

Bis die europäischen Positivlisten vollständig umgesetzt sind, gelten in Deutschland weiterhin die nationalen Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes. Parallel bereitet das UBA die Umstellung auf die neuen europäischen Vorgaben vor und veröffentlicht regelmäßig Informationen zu Übergangsregelungen und neuen Anforderungen.

Bedeutung für Gesundheitsämter und Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure

Für den Öffentlichen Gesundheitsdienst spielen die Bewertungsgrundlagen eine wichtige Rolle.

Bei Begehungen von Wasserversorgungsanlagen, Gebäuden oder öffentlichen Einrichtungen stellt sich regelmäßig die Frage, ob eingesetzte Materialien den hygienischen Anforderungen entsprechen.

Auch bei:

  • Sanierungen,
  • Neuinstallationen,
  • Umbauten,
  • Gefährdungsanalysen oder
  • der Bewertung technischer Mängel

können die Bewertungsgrundlagen wichtige Hinweise liefern. Sie ersetzen zwar nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik, ergänzen diese jedoch aus hygienischer Sicht und schaffen eine rechtssichere Bewertungsbasis.

Bedeutung für Planer und Installationsbetriebe

Auch Planungsbüros, Fachplaner sowie Installationsunternehmen profitieren von den einheitlichen Vorgaben.

Wer Produkte verwendet, deren Konformität nach den Bewertungsgrundlagen nachgewiesen wurde, schafft eine wichtige Voraussetzung für den hygienisch sicheren Betrieb einer Trinkwasserinstallation. Fehlerhafte Materialauswahl kann dagegen langfristig zu chemischen oder mikrobiologischen Problemen führen und im schlimmsten Fall umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich machen.

Einordnung für die Praxis

Die Bewertungsgrundlagen und Leitlinien des Umweltbundesamtes sind heute ein zentraler Bestandteil des vorbeugenden Gesundheitsschutzes im Bereich Trinkwasser. Sie sorgen dafür, dass Materialien und Werkstoffe keine nachteiligen Auswirkungen auf die Wasserqualität haben und unterstützen die Umsetzung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Gerade für Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure, Gesundheitsämter, Wasserversorgungsunternehmen sowie Planer und Installationsbetriebe lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf die Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes, da diese kontinuierlich an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und europäische Vorgaben angepasst werden.

Weiterführende Informationen:

Bewertungsgrundlagen und Leitlinien des Umweltbundesamtes

Weiterführende Links
Bewertungsgrundlagen und Leitlinien des Umweltbundesamtes