Mit dem Inkrafttreten des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) am 2. Juli 2026 wurden auch einzelne Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) angepasst. Die Änderungen betreffen zwar verschiedene Bereiche des Infektionsschutzes, haben für die tägliche Arbeit von Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleuren jedoch nur begrenzte praktische Auswirkungen.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • Erweiterung der Impfangebote: Qualifizierte Apothekerinnen und Apotheker dürfen künftig Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen bei volljährigen Personen durchführen. Damit soll der Zugang zu Impfungen verbessert werden.
  • Anpassung der Meldevorschriften: Einzelne Regelungen zu Melde- und Übermittlungspflichten wurden an den aktuellen Stand der medizinischen Diagnostik angepasst.
  • Aktualisierung meldepflichtiger Erreger: In § 7 IfSG wurden wissenschaftliche Bezeichnungen und Meldekriterien einzelner Erreger, unter anderem bei Candidozyma auris, Carbapenem-resistenten Enterobacterales und bestimmten Acinetobacter-Arten, aktualisiert.

Bedeutung für Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure

Für die Überwachungs- und Beratungstätigkeit ergeben sich derzeit keine grundlegenden Änderungen. Dennoch empfiehlt es sich, die aktualisierten Regelungen zu kennen und bei der Bearbeitung meldepflichtiger Erkrankungen sowie der Bewertung von Laborbefunden die neue Rechtslage zu berücksichtigen.

Änderungen im Überblick

BereichInhalt der ÄnderungRelevanz für die Praxis
ImpfungenErweiterung der Impfkompetenz qualifizierter Apothekerinnen und ApothekerEinbindung weiterer Akteure in die Impfprävention
MeldewesenAnpassungen der Melde- und ÜbermittlungsvorschriftenBerücksichtigung bei Ermittlungen und Fallbearbeitung
Meldepflichtige ErregerAktualisierte Erregerbezeichnungen und präzisierte MeldekriterienAnwendung der neuen Vorgaben bei Laborbefunden und Ausbruchsuntersuchungen
InfektionsschutzAnpassung an den aktuellen Stand der WissenschaftAktualisierung interner Arbeitsgrundlagen und Schulungsunterlagen

Folgende Quellen sind dafür geeignet:

Originalquellen